Prüfungsergebnis
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Ermittlung der Prüfungsgesamtnote richten sich nach §§ 1 und 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Staatsprüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1243). In die Gesamtnote der Prüfung fließen die schriftliche Prüfung mit einem Anteil von 75 % und die mündliche Prüfung mit einem Anteil von 25 % ein. Die notarielle Fachprüfung hat bestanden, wer mindestens die Gesamtpunktzahl 4,00 erreicht.
Über das Ergebnis der notariellen Fachprüfung erhalten die Teilnehmer einen schriftlichen Bescheid. Außerdem erteilt das Prüfungsamt ein Zeugnis über die bestandene Prüfung, aus dem die Gesamtnote mit Notenbezeichnung und Punktwert ersichtlich ist (§ 7d Abs. 1 BNotO).
Prüfungsinformation
Kontakt
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