Zugang zum Anwaltsnotariat
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Anwaltsnotariat nach neuem Recht sind in einer gemeinsamen Broschüre von Bundesnotarkammer und Prüfungsamt ausführlich dargestellt. Die Broschüre steht Ihnen hier zum Download bereit.
Für die Ausschreibung von Notarstellen in den Amtsgerichtsbezirken und für die Durchführung der Besetzungsverfahren sind die Justizverwaltungen der Länder zuständig. Aktuelle Informationen zu Ausschreibungen in Ihrem Amtsgerichtsbezirk erteilt Ihnen das jeweils zuständige Oberlandesgericht: